Impressum

UHLAND2 GmbH Agentur für PR, Werbung und Neue Medien
Uhlandstraße 2, 72072 Tübingen

Telefon: +49 7071- 934-150
Telefax: +49 7071- 934-158
E-Mail: info@uhland2.de

Bankverbindung:
Kreissparkasse Tübingen
BLZ 641 500 20
Konto 585 855

IBAN: DE74 6415 0020 0000 5858 55
SWIFT-BIC: SOLA DE S1 TUB

Eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart HRB 381638
UST-ID: DE 175 029 264

Geschäftsführer:
Tim Hager, Andreas Simmet

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle der UHLAND2 – Agentur für PR, Werbung und Neue Medien GmbH (im folgenden UHLAND2 genannt) erteilten Aufträge. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden, die vertraglich geschuldete Leistung des Vertragspartners vorbehaltlos annehmen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem jeweiligen Kunden.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote sind freibleibend und verbindlich. Aufträge werden mit ihrer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch UHLAND2 zu den nachstehend genannten Bedingungen angenommen. Die Angestellten von UHLAND2 sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behält sich UHLAND2 Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von UHLAND2 nicht zugänglich gemacht werden. Dritten gegenüber sind sie geheim zu halten. UHLAND2 hält sich an gegebene Angebote maximal 14 Tage gebunden. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von UHLAND2.

3. Zahlungsbedingungen
Alle Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen von UHLAND2 berechnet. Sind Preise nicht ausdrücklich als Festpreis vereinbart und liegen zwischen dem Vertragsabschluss und der vertraglich vereinbarten Lieferzeit mehr als 4 Monate sind wir berechtigt, zum jeweiligen Tagespreis zu liefern. Dem Kunden erwächst in einem solchen Fall aus einer Preiserhöhung kein Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Rechnungen sind, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde, sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Schecks und Akzepte werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung angenommen. Kosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen gelten erst an dem Tag geleistet, an dem wir über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Bei Zahlungsverzug des Kunden stehen uns Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu; die Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens bleibt vorbehalten. Wenn UHLAND2 Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelößt wird oder der Kunde seine Zahlungen einstellt oder trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet, ist UHLAND2 berechtigt, Vorauszahlungen und eine sofortige Zahlung aller offenen und der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Noch nicht gelieferte Ware kann zurückgehalten und die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen eingestellt werden.

4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber Eigentum von UHLAND2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von UHLAND2 hingewiesen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit sie ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an UHLAND2 ab. UHLAND2 ermächtigt ihn, widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für Ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

5. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Mit der vollständigen Zahlung der vom Kunden geschuldeten Vergütung gehen sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte an der Gesamtleistung und allen Teilleistungen, die speziell für den Kunden entwickelt wurden, auf ihn über. Bis zu diesem Zeitpunkt hält UHLAND2 die Verwertungsrechte. Dies gilt auch dann, wenn die nach §2 Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die Entwürfe, Reinzeichnungen und Dateien dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von UHLAND2 weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch in Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt UHLAND2 eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, so gilt die übliche Vergütung als vereinbart. UHLAND2 überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über. Erfolgt keine oder keine fristgerechte Zahlung, so ist UHLAND2 berechtigt, dem Kunden die Nutzung der Leistung zu untersagen, soweit diese nicht bezahlt ist.

6. Korrekturabzüge, Genehmigung, Produktionsüberwachung, Mängel, Belege
Bei allen Auftragsarbeiten erhält der Kunde von UHLAND2 einen Korrekturabzug in Form von einem Farblaserausdruck, Digitalproof oder einer PDF-Datei zur Endkontrolle. Eine annähernde Farbverbindlichkeit zum Offsetdruck ist technisch nicht möglich. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Farbabweichungen nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proof, Andrucken) und dem Endprodukt. UHLAND2 übernimmt keine Gewährleistung für die Farbverbindlichkeit. Mit der mündlichen oder schriftlichen Freigabe werden die Korrekturabzüge vom Kunden genehmigt und die Haftung für jegliche Fehler geht auf ihn über. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist UHLAND2 berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. UHLAND2 haftet hierbei für Fehler nur bei eigenem Verschulden, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet UHLAND2 nicht. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber UHLAND2 je nach Auflage 1 bis 20 Belegmuster unentgeltlich. UHLAND2 ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

7. Lieferung – Lieferzeit
Liefertermine bzw. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn ein konkreter Liefertermin bzw. eine konkrete Lieferzeit schriftlich vereinbart worden ist. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Lieferfristen beginnen erst zu laufen und Liefertermine werden erst verbindlich, nachdem sämtliche Einzelheiten der Vertragsdurchführung geklärt, insbesondere alle technischen Fragen abgeklärt und beide Teile über die Bedingungen des Geschäfts einig sind. Ist der Versand der Ware aus Gründen nicht möglich, die von UHLAND2 nicht zu vertreten sind, so gilt die Bereitstellung der Ware als Vertragserfüllung. UHLAND2 ist zu Teillieferungen in dem dem Kunden zumutbaren Umfang sowie zu Mehr- und Minderlieferungen in handelsüblichen Umfang berechtigt. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Artikel können nicht beanstandet werden.

8. Haftung
Alle zur Bearbeitung übergebenen Originale werden mit größter Sorgfalt behandelt. Sollte trotzdem ein Verlust oder eine Beschädigung des Originals auf Verschulden von UHLAND2 zurückzuführen sein, so haftet UHLAND2 nur in Höhe des Rohmaterialwertes. Weitergehende Ansprüche jeder Art sind ausgeschlossen. Wenn Originale, Manuskripte oder sonstige Gegenstände versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

9. Schadensersatz
UHLAND2 haftet nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt für Schäden, die auf einer von ihr erklärten Garantie beruhen. UHLAND2 haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, es sei denn, UHLAND2 hätte die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, sowie für Schäden, die auf Pflichtverletzungen durch UHLAND2 beruhen, es sei denn UHLAND2 hätte die Pflichtverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig begangen. Die Haftung von UHLAND2 nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt, soweit sie zwingend ist, unberührt. Im übrigen haftet UHLAND2 nicht auf Schadensersatz für Mängel oder andere Pflichtverletzungen. Ausgenommen sind Schäden, die auf eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zurückzuführen sind. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung von UHLAND2 auf den Schaden, den UHLAND2 bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die UHLAND2 kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Die Haftung für Mängel oder andere Pflichtverletzungen ist bei Sachschäden zusätzlich beschränkt auf die Versicherungssumme der bei UHLAND2 unterhaltenen Haftpflichtversicherung, für Vermögensschäden auf den entgangenen Gewinn aus der Verwendung der konkreten Lieferung. Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von UHLAND2 stehen einer Pflichtverletzung durch UHLAND2 gleich. Etwaige bestehende gesetzliche Rücktrittsrechte werden durch die vorstehenden Regelungen nicht eingeschränkt.

ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR WEBHOSTING

A. Vertragslaufzeit und kündigung bei Webhosting
Verträge mit monatlicher und vierteljährlicher Abrechnung können jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende von einer Vertragspartei gekündigt werden. Verträge mit jährlicher Laufzeit sind frühestens zum Ablauf der Jahresfrist mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende kündbar. Die Kündigung muss dabei schriftlich erfolgen (Keine Kündigung per E-Mail möglich!). Der Vertrag verlängert sich bei Nichtkündigung automatisch um einen Monat oder um die jeweils bei der Bestellung vereinbarte Vertragslaufzeit. UHLAND2 ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung der Kündigungsfrist einseitig zu beenden. Wichtige Gründe sind beispielsweise, die missbräuchliche Nutzung des Accounts oder der Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften beim Inhalt Ihres Angebotes (Absatz B dieser AGB). Bei monatlichen Verträgen, die eine Domain inklusive beinhalten, wird dem Kunden bei einer Kündigung innerhalb des laufenden Jahres die anteilmäßige noch offene Domainjahresgebühr (de/at/ch-Domains – 1 Jahr, CNO-Domains – 2 Jahre) als Abschlag in Rechnung gestellt, da UHLAND2 mit der Auftragsausführung Domaingebühren an die jeweilige NIC mindestens ein Jahr im Voraus abführen muss. Die monatliche Bezahlung von Domaingebühren ist ausschließlich ein Angebot bzw. eine Vorleistung von UHLAND2 und nicht der entsprechenden NICs bzw. des DENIC-Mitglieds, über das UHLAND2 de-Domains registriert.

B. Veröffentlichte Inhalte, Massenmailings, Mailingaktionen via E-Mail
Es besteht seitens UHLAND2 keine Prüfungspflicht jedweder Art der Seiteninhalte des Kunden. Der Kunde stellt UHLAND2 von jeglicher Haftung für den Inhalt von übermittelten Daten frei. Der Kunde versichert, dass er mit seinem Internetangebot keinerlei Warenzeichen, Schutz oder Rechte Dritter verletzt. Er sichert ferner zu, dass sein Internetangebot nicht zur Speicherung oder Verbreitung von obszönen, pornographischen, bedrohlichen oder in sonstiger Weise strafrechtlich relevanten Materialien verwenden wird. Für den Inhalt der Internetseiten ist der Kunden ausschließlich und selbst verantwortlich. Falls der Inhalt der Internetseiten gegen vertragliche Bestimmungen oder gegen geltendes Recht verstößt, ist UHLAND2 zur sofortigen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen. UHLAND2 behält sich ferner das Recht vor, das Angebot des Kunden zu sperren, falls dieser Programme auf seinem virtuellen Server installiert, die das Betriebsverhalten des Servers beeinträchtigen können. Der Kunde verpflichtet sich, keine Werbe-Rundschreiben oder Massenmailings (Mailingaktionen) via E-Mail über E-Mail-Adressen seiner Domain zu aktivieren, ohne von den E-Mail Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein. UHLAND2 behält sich das Recht vor, bei Verstoß den virtuellen Server zu sperren oder den Vertrag fristlos zu kündigen.

C. Datensicherung
Der Kunde stellt UHLAND2 von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der Überlassenen Daten frei. UHLAND2 ist nicht für die Datensicherung der auf dem virtuellen Server gespeicherten Dateien verantwortlich. Soweit Daten auf den virtuellen Server übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes eine Nutzerkennung und ein Loginpasswort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln, und haftet für jeden Mißbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internet die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. UHLAND2 haftet nicht für Verletzungen der Vertraulichkeit von E-Mail Nachrichten oder anders übermittelten Informationen.

D. Hinweis über das Widerrufsrecht
Der Nutzer hat das Recht zum Widerruf seiner auf den Abschluss des Vertrages gerichteten Willenserklärung. Die Frist beträgt zwei Wochen. Sie beginnt mit Vertragsschluss. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Sie bedarf keiner Begründung und ist in Textform gegenüber UHLAND2 zu erklären. Der Widerruf kann, per Telefax oder schriftlich erklärt werden. Bei rechtzeitigem Widerruf bleibt gleichwohl die Verpflichtung bestehen, die Preise für die Nutzung entsprechend dieser zusätzlichen Geschäftsbedingungen und jeweiligen Leistungsbeschreibung / Preisliste zu zahlen. Das Widerrufsrecht entfällt jedoch, wenn nach Bereitstellung der Leistung diese mehr als einmal in Anspruch genommen wurde.

Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Tübingen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

UHLAND2 – Agentur für PR, Werbung und Neue Medien GmbH

Uhlandstraße 2, 72072 Tübingen

Stand: April 2009